AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Management, PR, Profilentwicklung, Vermittlung, Projektanbahnung und strategische Künstlerbetreuung.
Stand: Mai 2026
Inhaltsverzeichnis
- Anbieterin und Geltungsbereich
- Vertragsgegenstand
- Aufnahme, Prüfung und Ablehnung
- Aufnahme- und Profilierungsgebühr
- Jahresgrundgebühr
- Gebührenbefreiung
- Provisionen
- Keine Erfolgsgarantie
- Mitwirkungspflichten
- Material, Rechte und Freigaben
- One Pager, Texte und Konzepte
- Kommunikation
- Vertragslaufzeit
- Zahlungsbedingungen
- Aufrechnung
- Haftung
- Vertraulichkeit
- Datenschutz
- Referenznennung
- Agentur-Credit
- Verlinkungspflicht
- Referenznutzung
- Bild-, Video- und Pressematerial
- Kein Blockieren freigegebener Materialien
- Abgrenzung zu Dritten
- Richtigstellung
- Inkassovollmacht
- Verrechnung
- Auszahlung
- Direktzahlung
- Mitteilung an Auftraggeber
- Private Angelegenheiten
- Fortgeltung
- Widerrufsrecht
- Leistungsbeginn vor Widerrufsfrist
- Streitbeilegung
- Recht und Gerichtsstand
- Schlussbestimmungen
- Salvatorische Klausel
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen, Angebote und Geschäftsbeziehungen zwischen der Schauspieloffensive, vertreten durch Regine Semmelrogge, nachfolgend „Agentur“ genannt, und Künstlerinnen, Künstlern, Schauspielerinnen, Schauspielern, Darstellerinnen, Darstellern, Sprecherinnen, Sprechern, Moderatorinnen, Moderatoren, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Newcomern, Unternehmen, Veranstaltern, Produktionsfirmen und sonstigen Auftraggebern oder Vertragspartnern, nachfolgend „Kunde“, „Auftraggeber“ oder „Talent“ genannt.
Die Agentur erbringt Leistungen im Bereich Künstlermanagement, PR-Beratung, Positionierung, Profilentwicklung, Vermittlung, Projektanbahnung, Casting-Kommunikation, Medienarbeit, strategische Beratung, Sichtbarkeitsaufbau und sonstige agenturnahe Dienstleistungen.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
Die Agentur unterstützt Talente und Auftraggeber nach individueller Vereinbarung insbesondere in folgenden Bereichen:
- Erstellung und Optimierung von Künstlerprofilen, One Pagern, Kurzbiografien, Präsentationsunterlagen, Pitch-Materialien und sonstigen beruflichen Unterlagen.
- Strategische Positionierung für Film, Fernsehen, Streaming, Reality-TV, Bühne, Lesungen, Werbung, Podcast, Social Media, PR und sonstige mediale Formate.
- Recherche geeigneter Projekte, Produktionen, Formate, Ansprechpartner, Veranstalter, Redaktionen, Castingverantwortlicher und sonstiger Vermarktungsmöglichkeiten.
- Kontaktanbahnung zu Produktionsfirmen, Veranstaltern, Medien, Redaktionen, Castingverantwortlichen, Marken, Kooperationspartnern und sonstigen relevanten Marktteilnehmern.
- Beratung zu Außenwirkung, Social-Media-Auftritt, Markenbildung, Pressefähigkeit, Positionierung, öffentlicher Wahrnehmung und beruflicher Vermarktbarkeit.
Die Agentur schuldet eine fachgerechte, sorgfältige und strategisch ausgerichtete Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine konkrete Buchung, keine Rolle, keine Produktionszusage, keine Medienberichterstattung, keine Aufnahme in ein bestimmtes Format, keine Followerzahl und keinen bestimmten Umsatz.
3. Aufnahme, Prüfung und Ablehnung von Talenten
Die Aufnahme eines Talents in die Betreuung oder in die Präsentationsstruktur der Agentur erfolgt nicht automatisch.
Die Agentur ist berechtigt, Talente nach Marktposition, Professionalität, Materiallage, Verlässlichkeit, Kommunikationsverhalten, Vermarktbarkeit, persönlicher Passung, strategischem Potenzial und wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit zu prüfen.
Die Agentur kann eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn keine realistische Vermarktungsgrundlage besteht, erforderliche Unterlagen fehlen, die Kommunikation unzuverlässig ist, Rechtefragen ungeklärt sind oder das Talent nicht zur Ausrichtung der Agentur passt.
Ein Anspruch auf Aufnahme, Präsentation, Vermittlung oder dauerhafte Betreuung besteht nicht.
4. Aufnahme- und Profilierungsgebühr
Für Newcomer, weniger bekannte Talente, Quereinsteiger oder Persönlichkeiten, bei denen zunächst ein professioneller Aufbau erforderlich ist, berechnet die Agentur eine Aufnahme- und Profilierungsgebühr für das erste Vertragsjahr in Höhe von:
Diese Gebühr umfasst, soweit nicht anders vereinbart:
- Sichtung und Prüfung der vorhandenen Unterlagen.
- Erste Einschätzung der Vermarktbarkeit.
- Basisstrategie zur beruflichen Positionierung.
- Erstellung oder Überarbeitung eines professionellen One Pagers.
- Grundlegende PR- und Managementbetreuung im ersten Vertragsjahr.
- Einordnung möglicher Einsatzbereiche, Zielgruppen, Formate und Vermarktungschancen.
Diese Gebühr vergütet den erheblichen Erstaufwand der Agentur. Dazu gehören insbesondere Kennenlernen, Analyse, Recherche, Einschätzung, strategische Einordnung, Textarbeit, Profilaufbau, Kommunikation, Strukturierung vorhandener Materialien und erste Vermarktungsvorbereitung.
Die Aufnahme- und Profilierungsgebühr ist nicht erfolgsabhängig und wird unabhängig davon fällig, ob innerhalb des ersten Vertragsjahres ein Engagement, eine Buchung, ein Casting, eine Rolle, ein Medienauftritt, eine Produktionszusage oder ein sonstiger Auftrag zustande kommt.
5. Jahresgrundgebühr ab dem zweiten Vertragsjahr
Ab dem zweiten Vertragsjahr fällt für die weitere Basisbetreuung, Aktualisierung, Sichtbarkeitspflege und strategische Weiterentwicklung eine Jahresgrundgebühr in Höhe von:
Diese Jahresgrundgebühr umfasst keine unbegrenzte Einzelberatung, keine vollständige PR-Kampagne, keine laufende Social-Media-Betreuung im operativen Sinne und keine Garantie aktiver Vermittlungen in bestimmter Anzahl.
Sie dient der Aufrechterhaltung der strategischen Betreuung, der Einordnung von Chancen, der Pflege der Basisunterlagen, der Sichtbarkeit im Agenturkontext und der laufenden agenturseitigen Bereitschaft zur professionellen Positionierung.
Zusätzliche Leistungen wie umfangreiche PR-Konzepte, Pressearbeit, Social-Media-Strategien, Webseiten, Pitch-Decks, Showreel-Beratung, Krisenkommunikation, Vertragsprüfung, Kampagnen, redaktionelle Texte, Medienpakete oder Sonderprojekte können gesondert angeboten und berechnet werden.
6. Gebührenbefreiung und individuelle Sondervereinbarungen
Bei etablierten, bereits marktbekannten oder besonders gut vermarktbaren Persönlichkeiten kann die Agentur nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise auf Aufnahme-, Profilierungs- oder Jahresgrundgebühren verzichten.
Ein Verzicht erfolgt ausschließlich als individuelle Einzelfallentscheidung und begründet keinen Anspruch anderer Talente auf Gleichbehandlung oder Gebührenfreiheit.
Maßgeblich sind insbesondere Bekanntheitsgrad, Marktwert, vorhandenes Material, Buchungslage, strategischer Aufwand, zeitlicher Betreuungsbedarf und wirtschaftliche Perspektive der Zusammenarbeit.
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform getroffen wurden.
7. Provisionen und Erfolgsvergütung
Kommt durch Tätigkeit, Mitwirkung, Empfehlung, Kontaktanbahnung, Verhandlung, Präsentation oder sonstige Beteiligung der Agentur ein Auftrag, Engagement, Vertrag, Medienauftritt, Werbedeal, Produktionsvertrag, Veranstaltungsauftritt oder sonstiger wirtschaftlicher Vorteil zustande, erhält die Agentur zusätzlich zur Grundgebühr eine Provision nach gesonderter Vereinbarung.
Die Höhe der Provision wird im individuellen Management-, Vermittlungs- oder Projektvertrag geregelt.
Sofern keine abweichende schriftliche oder textliche Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Agenturprovision:
Die Provision entsteht auch dann, wenn der Vertragsschluss erst nach Ende der Zusammenarbeit erfolgt, sofern der Kontakt, das Projekt, die Anfrage, die Verhandlung oder die wirtschaftliche Chance während der Vertragslaufzeit durch oder unter Beteiligung der Agentur angebahnt, betreut oder vorbereitet wurde.
8. Keine Erfolgsgarantie
Die Agentur übernimmt keine Garantie für Rollen, Castings, Buchungen, Engagements, Medienberichte, Reichweite, Followerwachstum, Vertragsabschlüsse, Einnahmen oder sonstige wirtschaftliche Erfolge.
Künstlerische, redaktionelle, produktionstechnische, wirtschaftliche und mediale Entscheidungen liegen regelmäßig bei Dritten, insbesondere bei Produktionsfirmen, Redaktionen, Veranstaltern, Casterinnen, Castern, Sendern, Streamingdiensten, Marken, Agenturen, Kooperationspartnern oder dem Publikum.
Die Agentur schuldet daher keine erfolgreiche Vermittlung, sondern eine professionelle Tätigkeit im Rahmen der vereinbarten Leistungen.
9. Mitwirkungspflichten des Talents
Das Talent verpflichtet sich, der Agentur alle für die Zusammenarbeit erforderlichen Informationen, Unterlagen, Fotos, Videos, Showreels, Vita, Kontaktdaten, Social-Media-Links, Verfügbarkeiten, Referenzen, Pressehinweise und sonstigen Materialien vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Das Talent verpflichtet sich außerdem, auf Rückfragen, Projektanfragen und Abstimmungen innerhalb angemessener Frist zu reagieren.
Unterbleibt eine erforderliche Rückmeldung, verzögert sich die Bereitstellung von Material oder ist eine professionelle Bearbeitung wegen fehlender Mitwirkung nicht möglich, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur bestehen.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, unbegrenzt nachzufassen, Projekte ohne Rückmeldung weiterzuverfolgen oder Arbeitszeit unvergütet für nicht entscheidungsfähige, nicht kooperative oder nicht erreichbare Talente aufzuwenden.
10. Material, Rechte und Freigaben
Das Talent versichert, dass alle übermittelten Fotos, Videos, Texte, Logos, Musikstücke, Pressebilder, Social-Media-Inhalte, Showreels, Trailer, Szenenausschnitte und sonstigen Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Das Talent räumt der Agentur für die Dauer der Zusammenarbeit das einfache, nicht exklusive Recht ein, die zur Verfügung gestellten Materialien im Rahmen der vereinbarten Vermarktung, Präsentation, Kontaktanbahnung, PR-Arbeit und Profilpflege zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere die Weitergabe an Produktionsfirmen, Veranstalter, Castingverantwortliche, Medien, Redaktionen, Kooperationspartner, Marken und potenzielle Auftraggeber.
Das Talent stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass übermittelte Materialien rechtswidrig verwendet wurden, nicht ausreichend lizenziert waren oder Rechte Dritter verletzen.
11. One Pager, Texte, Konzepte und Strategieunterlagen
Von der Agentur erstellte Texte, One Pager, Präsentationen, Strategien, Konzepte, Profilformulierungen, PR-Ansätze, Positionierungen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum beziehungsweise urheberrechtlich geschützte Leistung der Agentur.
Nach vollständiger Zahlung erhält das Talent ein einfaches Nutzungsrecht zur Eigenwerbung und beruflichen Präsentation, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Eine Weitergabe, Bearbeitung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nur mit Zustimmung der Agentur zulässig.
Strategische Unterlagen, interne Einschätzungen, Rechercheergebnisse, Kontaktlisten, Kommunikationsvorlagen und Akquisewege der Agentur bleiben Geschäftsgeheimnisse der Agentur und dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben oder genutzt werden.
12. Kommunikation und Erreichbarkeit
Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail, Telefon, Messenger oder Videocall nach praktischer Erforderlichkeit.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, jederzeit erreichbar zu sein oder außerhalb üblicher Geschäftszeiten zu reagieren.
Dringende Projektanfragen werden nach Möglichkeit bevorzugt bearbeitet, sofern alle notwendigen Informationen vorliegen.
Das Talent verpflichtet sich zu professioneller, respektvoller und sachlicher Kommunikation.
Wiederholte Unzuverlässigkeit, beleidigendes Verhalten, Druckausübung, Rufschädigung, Drohungen oder geschäftsschädigendes Verhalten berechtigen die Agentur zur außerordentlichen Kündigung.
13. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Grundbetreuung wird, soweit nicht anders vereinbart, für ein Jahr geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerer Pflichtverletzung, wiederholter Nichtmitwirkung, Zahlungsverzug, unzutreffenden Angaben, rechtswidrigem Verhalten, Reputationsgefährdung, grobem Vertrauensverlust oder nachhaltiger Störung der Zusammenarbeit.
Bereits entstandene Vergütungs-, Gebühren- und Provisionsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
14. Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.
Zahlungsverzug entbindet das Talent nicht von seinen vertraglichen Pflichten.
Mahnkosten, Bankgebühren und gesetzliche Verzugszinsen können geltend gemacht werden.
Zahlungen können, soweit von der Agentur angeboten und im Einzelfall bestätigt, per Banküberweisung, PayPal oder Bitcoin erfolgen.
Bei Zahlung per PayPal hat der Kunde darauf zu achten, dass der vollständige Rechnungsbetrag unter Angabe des korrekten Verwendungszwecks eingeht. Etwaige Gebühren, Rückbuchungskosten, Währungsumrechnungen oder sonstige Kosten, die durch die gewählte Zahlungsart entstehen und der Agentur belastet werden, können dem Kunden weiterberechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei Zahlung per Bitcoin erfolgt die Zahlung ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit der Agentur an die von der Agentur angegebene Wallet-Adresse. Maßgeblich ist der vereinbarte Rechnungsbetrag in Euro. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Bitcoin-Transaktion im erforderlichen Umfang bestätigt wurde und der Gegenwert des vereinbarten Eurobetrags nach Einschätzung der Agentur vollständig eingegangen ist.
Kursrisiken, Netzwerkgebühren, Transaktionskosten, falsche Wallet-Adressen, verspätete Zahlungen oder Wertschwankungen bei Bitcoin-Zahlungen trägt der Kunde, soweit gesetzlich zulässig. Eine Rückerstattung bei Bitcoin-Zahlungen erfolgt, sofern rechtlich erforderlich, grundsätzlich in Euro, es sei denn, die Agentur stimmt ausdrücklich einer anderen Rückzahlungsweise zu.
15. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
16. Haftung
Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen Dritter, ausgebliebene Buchungen, negative Rückmeldungen, redaktionelle Entscheidungen, Castingentscheidungen, Reichweitenentwicklungen, Plattformänderungen, Algorithmusveränderungen, Marktveränderungen oder wirtschaftliche Erwartungen des Talents.
Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, interne Strategien, persönliche Daten, geschäftliche Kontakte, Vertragsinhalte, Gagen, Verhandlungen, Projektinformationen und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen vertraulich zu behandeln.
Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
18. Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften und soweit dies für Anbahnung, Durchführung, Abrechnung und Betreuung der Zusammenarbeit erforderlich ist.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Website.
19. Referenznennung
Die Agentur ist berechtigt, das Talent nach erfolgter Zusammenarbeit als Referenz zu nennen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Talents entgegenstehen oder ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart wurde.
Eine werbliche Nutzung sensibler oder noch nicht veröffentlichter Projekte erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung.
20. Agentur-Credit und Sichtbarkeitspflicht
Das Talent verpflichtet sich, die Zusammenarbeit mit der Agentur während der Vertragslaufzeit in angemessener und branchenüblicher Weise sichtbar zu machen.
Hierzu gehört insbesondere die Benennung der Agentur auf öffentlich zugänglichen Online-Profilen, soweit diese beruflich genutzt werden, insbesondere auf Instagram, Facebook, TikTok, YouTube, IMDb, eigenen Webseiten, Linktree, Presseprofilen oder vergleichbaren Plattformen.
Management / PR: Schauspieloffensive.com
Managed by Schauspieloffensive.com
PR & Management: Schauspieloffensive.com
Promoted by Schauspieloffensive.com
Eine Nennung von Regine Semmelrogge persönlich kann zusätzlich erfolgen, soweit dies vorher abgestimmt wurde, zum Beispiel:
Die Agentur kann verlangen, dass der Agentur-Credit innerhalb angemessener Frist ergänzt, korrigiert oder entfernt wird, wenn dies aus strategischen, rechtlichen oder reputationsbezogenen Gründen erforderlich ist.
21. Verlinkungspflicht bei agenturseitig betreuten Projekten
Bei Projekten, Auftritten, Medienbeiträgen, Rollen, PR-Aktionen, Castings, Interviews, Trailern, Presseberichten, Social-Media-Kampagnen oder sonstigen Veröffentlichungen, die durch Tätigkeit, Beratung, Vermittlung, Vorbereitung oder Mitwirkung der Agentur zustande gekommen sind oder von der Agentur kommunikativ begleitet werden, verpflichtet sich das Talent, die Agentur bei eigenen Veröffentlichungen angemessen zu nennen oder zu verlinken.
Dies gilt insbesondere für Posts, Reels, Storys, Trailer, Ankündigungen, Pressehinweise, Rückblicke, Making-of-Inhalte, Projektankündigungen und öffentliche Danksagungen.
Die Verlinkung erfolgt, soweit möglich, auf:
oder auf einen von der Agentur benannten Social-Media-Kanal.
Die Agentur ist berechtigt, dem Talent konkrete Formulierungen, Tags oder Verlinkungen für die jeweilige Veröffentlichung vorzuschlagen.
Das Talent wird diese Vorschläge berücksichtigen, soweit keine berechtigten künstlerischen, vertraglichen, redaktionellen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen.
22. Referenznutzung durch die Agentur
Das Talent räumt der Agentur das Recht ein, die Zusammenarbeit, den Namen, die berufliche Rolle, öffentlich verfügbare Projektinformationen, öffentlich veröffentlichte Pressehinweise, Senderhinweise, Trailerlinks, Social-Media-Posts, Veranstaltungshinweise und sonstige berufliche Referenzen im Rahmen der Eigenwerbung der Agentur zu nennen.
Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der Website der Agentur, in Präsentationsunterlagen, One Pagern, Social-Media-Kanälen, Presseinformationen, Akquiseunterlagen und Referenzlisten.
Die Agentur darf dabei sachlich darauf hinweisen, dass sie das Talent betreut, promoted, beraten, strategisch begleitet, vermittelt oder gemanagt hat, soweit dies der tatsächlichen Zusammenarbeit entspricht.
Nicht öffentliche Vertragsinhalte, Gagen, private Informationen, vertrauliche Verhandlungen oder interne Korrespondenz dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Talents nicht veröffentlicht werden.
23. Nutzung von Bild-, Video- und Pressematerial
Das Talent räumt der Agentur für die Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach deren Beendigung ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vom Talent bereitgestellten oder freigegebenen Materialien ein, soweit dies zur Präsentation, Bewerbung, Referenznutzung, Projektanbahnung, Pressearbeit oder Dokumentation der Agenturleistung erforderlich ist.
Dies umfasst insbesondere Fotos, Pressebilder, Sedcards, Showreels, Trailer, Szenenausschnitte, Social-Media-Clips, Veranstaltungsbilder, Making-of-Material, Logos, Vita, Biografien, Zitate, Links und redaktionelle Hinweise.
Das Talent versichert, dass es zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist und dass durch die Nutzung keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder Rechte von Fotografen, Produktionsfirmen, Sendern, Plattformen oder sonstigen Rechteinhabern verletzt werden.
Soweit Material von Dritten stammt, ist das Talent verpflichtet, die Agentur vor Nutzung ausdrücklich auf etwaige Einschränkungen hinzuweisen.
24. Kein Zurückhalten oder Blockieren freigegebener Materialien
Materialien, die der Agentur im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt, freigegeben oder zur beruflichen Nutzung übermittelt wurden, dürfen nicht nachträglich ohne sachlichen Grund blockiert, widerrufen oder in ihrer Nutzung untersagt werden, soweit die Agentur diese Materialien bereits vertragsgemäß für Präsentationen, Referenzen, Akquise, Pressearbeit oder Projektkommunikation verwendet hat.
Ein Widerruf oder eine Einschränkung der Nutzung bleibt nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei berechtigten rechtlichen Einwänden, Reputationsrisiken, Rechteverletzungen Dritter oder schwerwiegenden persönlichen Interessen.
Der Widerruf wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft.
Bereits erfolgte rechtmäßige Nutzungen bleiben hiervon unberührt.
25. Abgrenzung zu Dritten und früheren Agenturen
Das Talent verpflichtet sich, gegenüber Dritten wahrheitsgemäße Angaben zur aktuellen Betreuung, Vertretung und Managementsituation zu machen.
Bestehen oder bestanden weitere Agentur-, Management-, PR- oder Vermittlungsverhältnisse, hat das Talent die Agentur hierüber vor Vertragsschluss vollständig zu informieren.
Das Talent versichert, dass durch die Zusammenarbeit mit der Agentur keine exklusiven Rechte Dritter verletzt werden.
Die Agentur haftet nicht für Konflikte, Rechtebehauptungen oder Ansprüche früherer Agenturen, Manager, PR-Berater, Fotografen, Produktionsfirmen oder sonstiger Dritter, wenn das Talent diese Umstände nicht vollständig offengelegt hat.
26. Richtigstellung bei irreführender Außendarstellung
Sollte öffentlich der Eindruck entstehen, dass ein durch die Agentur betreutes oder begleitetes Projekt allein oder maßgeblich durch Dritte betreut, vermittelt oder gemanagt wurde, obwohl dies nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, ist das Talent verpflichtet, auf Aufforderung der Agentur an einer sachlichen Richtigstellung mitzuwirken.
Die Richtigstellung hat in angemessener Form zu erfolgen, zum Beispiel durch Ergänzung eines Credits, Anpassung einer Profilbeschreibung, Korrektur einer Verlinkung, Klarstellung gegenüber Vertragspartnern oder abgestimmte öffentliche Kommunikation.
Die Agentur ist berechtigt, ihre eigene Beteiligung sachlich öffentlich darzustellen, solange dabei keine vertraulichen Informationen, keine unwahren Tatsachenbehauptungen und keine berechtigten Interessen des Talents verletzt werden.
27. Inkassovollmacht und Zahlungsabwicklung
Das Talent erteilt der Agentur hiermit eine widerrufliche Inkasso-, Empfangs- und Abrechnungsvollmacht für sämtliche Vergütungen, Gagen, Honorare, Buy-outs, Lizenzzahlungen, Reisekosten, Spesen, Nebenleistungen und sonstigen Zahlungen, die aus von der Agentur vermittelten, angebahnten, verhandelten, betreuten oder organisatorisch begleiteten Projekten entstehen.
Die Agentur ist berechtigt, diese Forderungen gegenüber Auftraggebern, Produktionsfirmen, Veranstaltern, Sendern, Streamingdiensten, Agenturen, Marken, Kooperationspartnern und sonstigen Dritten im Namen und für Rechnung des Talents abzurechnen, geltend zu machen, Rechnungen zu stellen und Zahlungen entgegenzunehmen.
Zahlungen auf von der Agentur vermittelte oder betreute Projekte sollen grundsätzlich ausschließlich auf das von der Agentur benannte Konto erfolgen, soweit keine abweichende schriftliche oder textliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Zahlung an die Agentur wirkt gegenüber dem Talent schuldbefreiend, soweit die Agentur wirksam zur Entgegennahme der Zahlung bevollmächtigt wurde.
28. Verrechnung von Provisionen, Gebühren und Auslagen
Die Agentur ist berechtigt, von eingehenden Zahlungen vor Weiterleitung an das Talent die vertraglich vereinbarte Agenturprovision, offene Aufnahme-, Profilierungs- oder Jahresgrundgebühren, vereinbarte Auslagen, Reisekosten, Fremdkosten, Produktionskosten, Mahnkosten oder sonstige fällige Forderungen der Agentur abzuziehen.
Die Verrechnung erfolgt nur in Höhe berechtigter, fälliger und nachvollziehbarer Forderungen.
Über die eingegangenen Beträge, Abzüge und weitergeleiteten Restbeträge erstellt die Agentur eine Abrechnung.
29. Auszahlung an das Talent
Nach Zahlungseingang und Abzug der vereinbarten Provisionen, Gebühren, Auslagen und sonstigen berechtigten Forderungen leitet die Agentur den verbleibenden Betrag an das Talent weiter.
Die Auszahlung erfolgt auf das vom Talent schriftlich benannte Konto.
Die Auszahlung erfolgt innerhalb angemessener Frist nach Zahlungseingang, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen, sofern keine berechtigten Einwendungen, offene Klärungen, Rückbelastungsrisiken, steuerliche Rückfragen oder unvollständige Zahlungsdaten entgegenstehen.
30. Zahlung direkt an das Talent
Erhält das Talent Zahlungen aus einem von der Agentur vermittelten, angebahnten, betreuten oder verhandelten Projekt direkt vom Auftraggeber oder von einem Dritten, ist das Talent verpflichtet, die Agentur unverzüglich darüber zu informieren und die vereinbarte Provision sowie etwaige weitere fällige Forderungen der Agentur innerhalb von 7 Tagen nach Zahlungseingang an die Agentur zu zahlen.
Das Talent darf Zahlungen aus agenturseitig vermittelten oder betreuten Projekten nicht an der Agentur vorbei vereinnahmen, wenn dadurch Provisions-, Abrechnungs- oder Informationsrechte der Agentur umgangen werden.
31. Mitteilung an Auftraggeber und Vertragspartner
Die Agentur ist berechtigt, Auftraggebern, Produktionsfirmen, Veranstaltern und sonstigen Vertragspartnern mitzuteilen, dass Zahlungen aus vermittelten oder betreuten Projekten ausschließlich an die Agentur zu leisten sind.
Das Talent verpflichtet sich, entsprechende Zahlungsanweisungen der Agentur nicht zu widerrufen, zu unterlaufen oder durch abweichende Kontodaten zu ersetzen, solange die Agentur aus dem betreffenden Projekt Provisions-, Abrechnungs- oder Zahlungsansprüche hat.
32. Abrechnung, Transparenz und Trennung privater Angelegenheiten
Die Agentur rechnet gegenüber dem Talent transparent über eingegangene Zahlungen, abgezogene Provisionen, Gebühren, Auslagen und weitergeleitete Beträge ab.
Private finanzielle Angelegenheiten des Talents, familiäre Ansprüche, interne Absprachen mit Dritten oder persönliche Verpflichtungen außerhalb des vermittelten Projekts sind nicht Gegenstand der agenturseitigen Zahlungsabwicklung.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, private Schulden, Unterhaltsfragen, familiäre Ausgleichsansprüche, eheliche Vermögensfragen oder sonstige persönliche Verbindlichkeiten des Talents zu prüfen, zu berücksichtigen oder auszugleichen.
Die Agentur wickelt ausschließlich die beruflich veranlassten Zahlungen aus den von ihr betreuten, vermittelten, verhandelten oder angebahnten Projekten ab.
33. Fortgeltung nach Vertragsende
Die Inkasso-, Abrechnungs- und Verrechnungsbefugnis gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, soweit Zahlungen aus Projekten eingehen, die während der Vertragslaufzeit durch die Agentur angebahnt, vermittelt, betreut, verhandelt oder vorbereitet wurden.
Dies gilt insbesondere für Nachzahlungen, Wiederholungshonorare, Buy-outs, Lizenzzahlungen, Ratenzahlungen, Restgagen, Spesen, Reisekostenerstattungen und sonstige projektbezogene Vergütungen.
34. Verbraucherhinweis und Widerrufsrecht
Sofern der Kunde als Verbraucher im Sinne des Gesetzes handelt und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Handelt der Kunde als Unternehmer, Selbständiger, Künstler im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit oder gewerblicher Auftraggeber, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
35. Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Wünscht ein Verbraucher ausdrücklich, dass die Agentur bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, hat er dies gesondert zu bestätigen.
Für bereits erbrachte Leistungen kann die Agentur im Falle eines Widerrufs Wertersatz verlangen.
Wurde die Dienstleistung vollständig erbracht und hat der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt, dass die Agentur vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, sowie bestätigt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, kann das Widerrufsrecht erlöschen.
36. Streitbeilegung
Die Agentur ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Ein Hinweis auf die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung erfolgt nicht, da diese Plattform eingestellt wurde.
37. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften eines anderen Staates entgegenstehen.
Ist der Kunde Kaufmann, Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand der Sitz der Agentur beziehungsweise der nach den gesetzlichen Vorschriften zulässige Gerichtsstand.
Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
38. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie ausdrücklich getroffen wurden.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber der Agentur abzugeben sind, bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
39. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Die Parteien verpflichten sich, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt, ohne die Interessen einer Partei unangemessen zu benachteiligen.
Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Regine Semmelrogge
Iles Baleares
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Schauspieloffensive
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
E-Mail-Adresse des Verbrauchers:
Datum:
Unterschrift, nur bei Mitteilung auf Papier:
Zusatz für Anmeldeformular oder Online-Anfrage
Pflichtbestätigung
Mit Absenden der Anfrage bestätige ich, dass ich die AGB, die Datenschutzerklärung und, sofern ich als Verbraucher handle, die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen habe.
Optionale Zusatzbestätigung bei sofortigem Leistungsbeginn
Ich stimme ausdrücklich zu, dass die Schauspieloffensive bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich im Falle eines Widerrufs Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen schulde und mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlöschen kann.
Zahlungshinweis für Angebote, Rechnungen und Verträge
Die Schauspieloffensive ist vom Künstler zur Abrechnung und Entgegennahme der projektbezogenen Vergütung bevollmächtigt. Zahlungen erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an:
Regine Semmelrogge
IBAN: wird bekannt gegeben
Verwendungszweck: [Projekt / Künstler / Datum]
Kurzer Website-Hinweis für die Talentaufnahme
Die Schauspieloffensive arbeitet nicht anonym im Hintergrund. Wer Management-, PR- oder Profilierungsleistungen in Anspruch nimmt, verpflichtet sich zu einer angemessenen Nennung der Zusammenarbeit, zum Beispiel durch „Management / PR: Schauspieloffensive.com“ auf beruflich genutzten Social-Media-Profilen und bei agenturseitig begleiteten Projekten.


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