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Vertragsbedingungen

Startseite / Vertragsbedingungen

Einführung

Schauspieloffensive by Martin Semmelrogge bietet im Theater- und Schauspielbereich und in verschiedenen angrenzenden Teilgebieten Workshops und Veranstaltungen an.

Der Teilnahme eines Workshops liegen die Geschäftsbedingungen der Schauspieloffensive zu Grunde.

1. Anmeldung zu Seminaren und Workshops

1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Seminaren und Workshops erfolgt online per Email. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres schriftlichen Eingangs berücksichtigt. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung seitens Schauspieloffensive und auch eine Anzahlung durch den Teilnehmer in Höhe von 75 Euro sind gleichzeitig die verbindliche Buchung eines Workshopplatzes.

1.2 Bei TeilnehmerInnen unter 18 Jahren ist das Einverständnis der Eltern erforderlich. Ein Enstsprechendes Formular finden Sie unter Downloads.

1.3 Mit der Online-Anmeldung erkennt der Auftraggeber die gültigen Geschäftsbedingungen an.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Die Anzahlung in Höhe von 75 Euro muss binnen 7 Tagen nach der schriftlichen Anmeldung erfolgen. Der Restbetrag ist spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen.

2.2 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen bewirkt keine Auflösung des Vertrages. Ansprüche der Schauspieloffensive bleiben unberührt.

3. Rücktritt/Stornierung

3.1 Der Teilnehmer kann grundsätzlich bis 4 Wochen vor Workshopbeginn von dem Vertrag schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Schauspieloffensive. In diesem Fall, behält die Schauspieloffensive die Anzahlung von 75 Euro ein, restliche Beträge werden zurückerstattet.

Geht eine Rücktrittserklärung nach o.g. Frist ein, behält Schauspieloffensive die Schulungsgebühr und Unterkunftskosten in voller Höhe. Alternativ kann aber durch den Teilnehmer ohne zusätzliche Gebühren ein/e ErsatzteilnehmerIn für die Veranstaltung gestellt werden.

3.2 Wird die Mindestzahl der Teilnehmer nicht erreicht, ist Schauspieloffensive berichtigt bis vier Wochen vor Workshopbeginn, den Workshop abzusagen. Die gezahlten Beträge werden zurückerstattet. Schauspieloffensive haftet dabei nicht für bereits gebuchte Flüge und weitere entstehende Kosten zu Lasten des Teilnehmers.

3.3 Im Falle von höherer Gewalt (wie kurzfristigen witterungsbedingten Ausfällen, Krankheit des Workshopleiters, etc.) behält sich Schauspieloffensive vor mit den gleichgünstigen Rahmenbedingungen (Dozent, Ort, etc.) den Kurs durchzuführen oder weiterzuführen. Bei Absage vor Kursbegin wird dem Teilnehmer der schon bezahlte Beitrag zurückerstattet. Bei einer Absage während des Kurses werden die Teilnahmekosten prozentual verrechnet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

4. Haftung

4.1. Für die Anreise zum Kursort übernimmt Schauspieloffensive keinerlei Haftung, auch nicht im Rahmen von zwischen den Teilnehmern abgesprochenen Fahrgemeinschaften.

4.2 Der Teilnehmer/In verpflichtet sich, mit dem zur Verfügung gestellten Material (Übungsmaterial wie Kostüme und Requisiten etc.) sorgsam umzugehen. Er verpflichtet sich die genutztzen Raümen nicht zu beschädigen und ordentlich zu behandeln.

4.3 Für Schäden an persönlichen Gegenständen und Kleidung der TeilnehmerInnen übernimmt Schauspieloffensive keine Haftung5. Gesundheit und persönliche Voraussetzung

5.1 Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Für seine physische und psychische Eignung zu dem jeweiligen Kurs ist jede/r Teilnehmer/in selbst verantwortlich. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen sind bei Schauspieloffensive bei Vertragsschluss anzugeben.

Die Daten werden vertraulich behandelt.

6. Zusätze und Sondervereinbarungen

6.1 Zusätze und Sondervereinbarungen werden zwischen den Vertragspartnern abgesprochen und schriftlich festgehalten.

6.2 Stört ein Teilnehmer/In ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung eines Kurses oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat Schauspieloffensive das Recht, dem störenden Teilnehmer/In fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf die Kurskosten bleibt Schauspieloffensive erhalten, eventuell vorreservierte Aufwendungen (z.B Zimmer, Verpflegung etc.) werden prozentual nach Nutzung verrechnet und zurückerstattet. Die durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingten Mehrkosten gehen zu Lasten des störenden Teilnehmers.

7. Gerichtsstand

7.1 Der Gerichtsstand von Schauspieloffensive ist Campos (Spanien).

8. Urheberschutz

8.1 Wir weisen darauf hin, dass die Nutzung und/oder Umsetzung unserer Teilnehmerunterlagen und Konzepte und/oder einer Darstellung ausschließlich durch uns oder mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen darf.

9. Datenschutz

9.1 Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit der Kursteilnahme von Schauspieloffensive vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einiger Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages.

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